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Zunächst einige kritische Bemerkungen....... Auf unsere Hunde lauern in ihrem Leben viele Gefahren, das Straßen und Bahnnetz kostet vielen Hunden das Leben, aber leider sind es auch die "Jagdausübenden". Schuld sind die bestehenden Jagdgesetze. In Deutschland besteht die Flächenzwangsjagd. Jede Flächen außerhalb eines bebauten Gebietes muß!!! jagdlich genutzt werden. Durch das Bundesjagdgesetz wird Grundstückseigentümern das Bestimmungsrecht über ihren Grund und Boden entzogen und sie werden zur Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gezwungen. Anders ausgedrückt: Private Grundstücke dürfen von Jägern jederzeit ohne die Erlaubnis des Eigentümers betreten und die darauf befindlichen dem Jagdrecht unterliegenden Tiere bejagt werden Der Eigentümer kann auf seinem eigenen Waldgrundstück seine eigenen Hunde nicht unkontrolliert toben, rennen und spielen lassen, ohne zu befürchten, das diese vom Jäger abgeschossen werden oder eine Anzeige erfolgt. Der Abschuss von Hunden und Katzen durch Jäger ist himmelschreiendes Unrecht gegenüber den Haustieren, aber auch gegenüber den Menschen, für die dieser Tod ihres geliebten Tieres erhebliches Leid bedeutet, Schmerzen, die geeignet sind, Familien und Lebensfreunde vieler Menschen zu zerstören. Hunde haben keine Schutzzone wie Katzen, sie dürfen bereits geschossen werden, wenn sie Wild wittern, also lediglich ihre Nase am Boden oder im Wind haben. Dies trifft auf alle Hunde, speziell Jagdhunde mit Passion außerhalb eines bebauten Gebietes zu. Nach Ansicht der Jägerschaft ist die erforderliche "Einwirkung des Halters" bereits dann nicht mehr gegeben, wenn der Tierbesitzer durch ein Gespräch abgelenkt ist. So kann ein ganz normaler Spaziergang schon zum tödlichen Risiko werden. Heute noch ist der Abschuß von Haustieren durch den § 23 des größtenteils noch auf dem Reichsjagdgesetz ,(festgeschrieben unter Reichsjägermeister Göring) von 1934 basierenden Bundesjagdgesetzes, legalisiert. Auch unseren Hunden stehen Freilaufflächen zum Spielen und rennen zu, nur Dank der Flächenjagd ist ein Konflikt mit dem Wild vorprogrammiert. Rehwild ist ab einer gewissen Populationsdichte als Schadwild gegenüber unseren Wäldern zu betrachten. Die natürlichen Feinde, Wolf und Lux wurden verständlicher Weise ausgerottet. Dank dem Eigenegoismus und der Jagdleidenschaft fast aller Revierinhaber besitzt deren Wildrudel einen höheren Stellenwert wie das Freizeitverhalten der Bevölkerung und deren geliebte Haustiere, welche über keine ernst zu nehmende Lobby verfügen, ganz im Gegensatz zur Jagd. Als Züchter von Jagdhunden bin ich der Meinung, man sollte in den Staatsforsten größere Freilaufflächen (Hundewälder) ausweisen, so wie es in vielen anderen Ländern längst üblich ist, und im Waldgesetz allgemein eine Anleinpflicht für Hunde verankern. So haben die Hunde ein Revier zum Toben und um sich zu sozialisieren. Das Rehwild hat seine Ruhe im Wald, und der Staatsforst freut sich über weniger Wildverbiss durch die Hunde im Hundewald. Hierarchie der Jagdhunde
Aufgaben und Zielsetzung der FCI Art.1 Art.2 Durch den Erlass von Spezialvorschriften sorgt sie insbesondere für: a) die gegenseitige Anerkennung der nationalen Zuchtbücher (Stammbücher) und Abstammungsurkunden, die gegenseitige Anerkennung der Zwingernamen und die Führung von internationalen Zwinger- und Richterverzeichnissen, die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, welche für die Kynologie grundsätzliche Bedeutung hat und den freien Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen zwischen den Mitgliedsländern. Zudem stellt sie sicher, dass die Rassestandards nach den Vorschriften der Ursprungs- oder der die Rassen vertretenden Länder eingehalten werden, sofern diese Vorschriften nicht im Widerspruch zu den nationalen
Gesetzen stehen. die größtmögliche Vereinheitlichung der nationalen Vorschriften durch Herausgabe internationaler Reglemente über das Ausstellungs- und Prüfungswesen (Championate), sowie die Führung von Verzeichnissen jener Hunde, die sich für diese Championate qualifiziert haben; Massnahmen zur Erhaltung eines gehobenen Niveaus der Richter, für internationale Ausstellungen und Arbeitsprüfungen; sofern notwendig die Unterstützung der Mitgliedsländer
in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, durch die Beschaffung von fachlichen Informationen und die notwendigen kynologischen Sachverständigen, die Beschreibung der Rassen, nach vorangegangener Einholung der Zustimmung des Ursprungslandes oder des die Rasse vertretenden Landes, und Verbreitung der charakteristischen Merkmale jeder Hunderasse. Vor der Anerkennung einer neuen Rasse oder vor der Änderung eines bestehenden Standards ist die Meinung der Standardkommission und - sofern notwendig - auch der wissenschaftlichen Kommission einzuholen, die gegenseitige Anerkennung von Sanktionen und gerichtlicher Verfahren durch die Mitgliedsländer.
Der VDH ( Verband für das Deutsche Hundewesen) ist zuständig für die Zuchtordnung, Zuchtschauordnung, Zuchtschaurichterwesen und Hundesport (über den DHV siehe Link-Seite) und vertritt die nationalen Interessen der angeschlossenen Rassezuchtvereine gegenüber der FCI.
Der JGHV (Jagdgebrauchshundverband) ist zuständig für das Prüfungswesen und die Leistungsrichter
P&S und GSCD übernehmen vom VDH die Zucht- und Zuchtschauordnung als Minimalanforderung, vom JGHV das Prüfungswesen, von der FCI die allgemeine Aufgabenstellung / Zielsetzung “Die Reinzucht des Gordon Setter nach dem bei der F.C.I. hinterlegten Standard Nr. 6 sowie dessen jagdliche Eigenschaften und Gebrauchsfähigkeit zu erhalten und zu fördern.”
Überblick über Kürzel, Prüfungen und Leistungszeichen des JGHV |