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Die Gordon Setter Zucht in Oberbayern

 

Info Jagd

 

 

 

 

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Zunächst einige kritische Bemerkungen.......

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Jagdlexikon

In Deutschland besteht die Flächenzwangsjagd. Jede Flächen außerhalb eines bebauten Gebietes wird jagdlich genutzt. Durch das Bundesjagdgesetz  wird Grundstückseigentümern das Bestimmungsrecht über ihren Grund und Boden entzogen und sie werden zur Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gezwungen. Anders ausgedrückt, private Grundstücke dürfen von Jägern jederzeit ohne die Erlaubnis des Eigentümers betreten und die darauf befindlichen dem Jagdrecht unterliegenden Tiere bejagt werden

 Der Eigentümer kann auf seinem eigenen Waldgrundstück seine eigenen Hunde nicht unkontrolliert  toben, rennen und spielen lassen, ohne zu befürchten, das diese vom Jäger abgeschossen werden oder eine Anzeige erfolgt

 

Hunde haben keine Schutzzone wie Katzen, sie dürfen bereits geschossen werden, wenn sie Wild  wittern, also lediglich ihre Nase am Boden oder im Wind haben. Dies trifft auf alle Hunde, speziell Jagdhunde mit Passion außerhalb eines bebauten Gebietes zu. 

Nach Ansicht der Jägerschaft ist die erforderliche "Einwirkung des Halters" bereits dann nicht mehr gegeben, wenn der Tierbesitzer durch ein Gespräch abgelenkt ist. So kann ein ganz normaler Spaziergang schon zum  tödlichen Risiko werden. Heute noch ist der Abschuß  von Haustieren  durch den § 23 des größtenteils noch auf dem Reichsjagdgesetz ,(festgeschrieben unter Reichsjägermeister Göring)  von 1934 basierenden Bundesjagdgesetzes, legalisiert.

Auf unsere Hunde lauern in ihrem Leben viele Gefahren, das Straßen und Bahnnetz kostet vielen Hunden das Leben, aber leider sind es auch die "Jagdausübenden". Schuld sind die bestehenden Jagdgesetze.

Auf Kosten der Freizeitaktivitäten der Bevölkerung werden durch "Hege & Pflege" die Lebensbedingungen des Rehwildes künstlich erhöht. Dadurch erhöht sich, für die Jagd gewollt ,die Wilddichte in unseren Wäldern. In Veröffentlichungen werben die Jagdverbände mit "süßen" Rehkitzbildern, Bilder der erlegten "Wild-Strecken" werden möglichst vermieden. Ein "physiologisches Optimum"

wird genutzt, um durch den dadurch entstandenen Wildüberschuß den "Jagdtrieb" des Jagdausübenden zu befriedigen.

 

Zecken sind in Waldgebieten mit vielen Rehen besonders häufig: Die Wildtiere haben sehr nährstoffreiches Blut und ein dünnes Fell, dadurch können die Parasiten viele Nachkommen produzieren.

 

Die Rehbestände in deutschen Wäldern werden auch durch die Fütterung im Herbst und Winter und durch die reichhaltigen Äcker immer größer. Dadurch steigt für Menschen und Haustiere auch das Risiko, sich mit von Zecken übertragenen Krankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) zu infizieren.

Als Gefahr für Mensch und Tier nicht zu vernachlässigen ist auch die Hirschlausfliege.

 

Der Abschuss von Hunden und Katzen durch Jäger ist himmelschreiendes Unrecht   gegenüber den Haustieren, aber auch gegenüber den Menschen, für die der Tod ihres geliebten Tieres erhebliches Leid bedeutet, Schmerzen, die geeignet sind, Familien und Lebensfreunde vieler Menschen zu zerstören.

 

Info des Bayerischen Staatsministerium! (PDF)

 

Auch unseren Hunden stehen Freilaufflächen zum Spielen,

toben und rennen zu, nur Dank der Flächenjagd ist ein Konflikt mit dem Wild  vorprogrammiert.

 

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Rehwild ist ab einer gewissen Populationsdichte als Schadwild  gegenüber unseren Wäldern zu betrachten. Die natürlichen Feinde, Wolf und Lux wurden verständlicher Weise ausgerottet. Dank dem Eigenegoismus und  der Jagdleidenschaft fast aller Revierinhaber besitzt deren Wildrudel einen höheren Stellenwert wie das Freizeitverhalten der Bevölkerung und deren geliebte Haustiere, welche über keine ernst zu nehmende Lobby verfügen, ganz im Gegensatz zur Jagd und Landwirtschaft !!!! Hier versagt der VDH kläglich!

 

Als Züchter von Jagdhunden bin ich der Meinung, man sollte in den Staatsforsten größere, ausgeschilderte Freilaufflächen (Hundewälder) ausweisen, so wie es in vielen anderen Ländern längst üblich ist, und im Waldgesetz allgemein eine Anleinpflicht für Hunde verankern. So haben die Hunde ein Revier zum Toben und um sich zu sozialisieren. Das Rehwild hat seine Ruhe im Wald, und der Staatsforst freut sich über weniger Wildverbiss durch die Hunde im Hundewald.

 

Achtung! jedes Bundesland hat sein eigenens Waldgesetz und die Landesjagdverbände ihre eigenen Jagdgesetze. Verordnungen zur Anleinpflicht sind von Ortschaft zu Ortschaft in Deutschland unterschiedlich.

 

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Aska nach bestandener BrP